THG-Quote Frist 2026: bis wann der Antrag beim Umweltbundesamt sein muss
Für dein Elektrofahrzeug muss die Meldung beim Umweltbundesamt bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres eingehen, geregelt in § 8 der 38. BImSchV. Diese Frist gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge im Schätzwert-Verfahren, nicht für den 28. Februar des Folgejahres, der ausschließlich für öffentlich zugängliche Ladepunkte läuft. Wer den eigenen Stichtag verpasst, bekommt für dieses Jahr keine zweite Chance, eine Nachmeldung ist ausgeschlossen. Weil die Prüfung deiner Unterlagen Zeit braucht, nehmen Anbieter Unterlagen üblicherweise deutlich vor dem gesetzlichen Termin an; unser Annahmeschluss für 2026 steht noch nicht fest und wird auf der Startseite nachgetragen. Dieser Ratgeber ordnet ein, welche Frist wann gilt, was bei Verpassen passiert und wie du sicher rechtzeitig bleibst.
Bis wann muss die THG-Quote 2026 beim Umweltbundesamt gemeldet sein?
Reine Batterieelektrofahrzeuge werden im pauschalen Schätzwert-Verfahren nach § 7 der 38. BImSchV erfasst. Für diese Fahrzeuge schreibt § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vor: Die Mitteilung an das Umweltbundesamt muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres eingehen. Für das Verpflichtungsjahr 2026 ist das der 15. November 2026. Dieser Termin steht seit der Änderungsverordnung von 2023 im Gesetz und gilt jedes Jahr aufs Neue, nicht nur einmalig.
Du selbst reichst diese Mitteilung nicht ein. Ein von dir bestimmter Dritter tut das für dich, bei THG2026 übernehmen wir diesen Schritt, sobald dein Fahrzeug freigegeben ist. Grundlage der Anrechnung ist ein fester Schätzwert je Fahrzeugklasse, bei einem Pkw der Klasse M1 sind das 2.000 kWh im Jahr, multipliziert mit dem Faktor 3 für Strom in Elektrofahrzeugen. Ob dein Fahrzeug überhaupt zu den berechtigten Klassen zählt, prüfst du am schnellsten über den Berechtigungs-Check weiter unten.
Wichtig: Dieser Stichtag betrifft ausschließlich Fahrzeuge im Schätzwert-Verfahren. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt ein anderer, späterer Termin, den du weiter unten findest. Melde dein Fahrzeug an, sobald die Unterlagen vollständig sind, und warte nicht auf den letzten Tag im Jahr.
Warum verlangt THG2026 die Unterlagen schon vor dem 15. November?
Der 15. November ist der Tag, an dem die Mitteilung beim Umweltbundesamt eingegangen sein muss, nicht der Tag, an dem du irgendwo einen Antrag abschickst. Dazwischen liegt Arbeit: Wir prüfen die Zulassungsbescheinigung Teil I, gleichen Halterdaten ab und reichen erst dann die Strommenge für dich ein. Unvollständige Mitteilungen werden vom Amt abgelehnt, das lässt sich kurz vor dem Stichtag nicht mehr korrigieren.
Deshalb setzen Anbieter in der Regel einen eigenen Annahmeschluss vor dem gesetzlichen Termin. Er ist eine organisatorische Entscheidung, keine gesetzliche Vorgabe. Unserer für 2026 steht noch nicht fest; sobald er feststeht, steht er auf der Startseite und auf der Anmeldeseite.
Faustregel: Wer im Oktober noch nichts eingereicht hat, riskiert, dass Rückfragen zu deinem Fahrzeugschein nicht mehr rechtzeitig geklärt werden können. Reiche deine Unterlagen deshalb ein, sobald du sie zusammen hast, nicht erst kurz vor Jahresende.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nichts Gutes und nichts Verhandelbares. Das Umweltbundesamt beschreibt diesen Stichtag in seinem FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV als gesetzliche Frist, die nicht zur Disposition steht. Eine Nachmeldung für ein bereits abgelaufenes Verpflichtungsjahr ist ausgeschlossen.
Für dich bedeutet das: Kommt die Mitteilung erst nach dem 15. November beim Amt an, ist die Anrechnung für dieses Jahr verloren, unabhängig davon, wie knapp die Frist gerissen wurde. Es gibt keinen Aufschub, keine Kulanzregel und keinen anteiligen Ersatz für einen Teil des Jahres.
- Das Verpflichtungsjahr selbst ist verbraucht, nicht nur die Anmeldung bei einem bestimmten Anbieter.
- Ein Wechsel zu einem anderen Dienstleister ändert daran nichts mehr.
- Im nächsten Verpflichtungsjahr beginnt der Ablauf regulär neu.
Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf den Abschnitt jetzt anmelden oder bis Jahresende warten, bevor du das Datum aus den Augen verlierst.
Kann ich die THG-Quote rückwirkend für ein vergangenes Jahr beantragen?
Nein. Die 38. BImSchV kennt für Fahrzeughalter kein rückwirkendes Nachreichen. Das Umweltbundesamt stellt in seinem FAQ ausdrücklich klar, dass eine Nachmeldung für Vorjahre nicht möglich ist, die Frist zum 15. November wirkt als endgültiger Ausschluss für das jeweilige Verpflichtungsjahr.
Verwechsle das nicht mit der separaten Übergangsregel für Quotenverpflichtete, die eigene Übererfüllungen aus früheren Jahren unter bestimmten Voraussetzungen auf ein späteres Jahr übertragen dürfen. Das betrifft die Unternehmen, die Quoten kaufen, nicht dich als Fahrzeughalter, und ändert nichts an deiner persönlichen Frist.
Praktisch heißt das: Hast du 2025 vergessen, dein Fahrzeug zu melden, kannst du das für 2025 nicht mehr nachholen. Was bleibt, ist die Meldung für das laufende Verpflichtungsjahr 2026, rechtzeitig vor dem eigenen Stichtag.
Gilt der 28. Februar auch für mein privates Fahrzeug?
Nein, und diese Verwechslung ist der häufigste Grund für Verwirrung bei der Suche nach der richtigen Frist. Zwei unterschiedliche Fristen stehen in § 8 Absatz 1 nebeneinander: Der 28. Februar des Folgejahres gilt für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 6, also für Betreiber von Ladesäulen, die tatsächlich gemessene Strommengen melden.
Für dein privat oder betrieblich zugelassenes Elektrofahrzeug im Schätzwert-Verfahren nach § 7 gilt dagegen der 15. November des Verpflichtungsjahres selbst, nicht des Folgejahres. Beide Termine stehen im selben Paragrafen, betreffen aber verschiedene Personengruppen.
Wenn du zusätzlich einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibst, etwa gewerblich, läuft für diesen Teil eine eigene Meldung mit eigener Frist. Für ein normales Fahrzeug im Haushalt ist das nicht relevant, dort zählt allein der 15. November.
Was gilt bei Verkauf oder Halterwechsel während des Jahres?
Die Anrechnung ist je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal möglich, das legt § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV fest. Bei einem Halterwechsel im laufenden Jahr zählt, wessen Mitteilung zuerst beim Umweltbundesamt eingeht, nicht wer am Jahresende eingetragen ist.
Hat der bisherige Halter, etwa ein Vorbesitzer eines gebrauchten VW ID.4, für dieses Jahr bereits gemeldet, ist die Anrechnung für dieses Fahrzeug verbraucht. Ein anteiliger Anspruch für den neuen Halter entsteht nicht, selbst wenn er den größeren Teil des Jahres gefahren ist.
Wer verkauft und bereits gemeldet hat, muss den Käufer darüber informieren, das schreibt § 7 Absatz 5 vor. Frag deshalb beim Gebrauchtkauf aktiv nach, ob die Quote für das laufende Jahr schon vergeben ist, bevor du selbst eine Meldung anstößt.
Wie stellst du sicher, dass du die Frist nicht verpasst?
Der sicherste Weg ist, gar nicht erst in die Nähe des Stichtags zu kommen. Halte deine Zulassungsbescheinigung Teil I bereit, sobald du dein Fahrzeug anmelden willst, und reiche sie über unsere Anmeldung ein. Trag dabei die Felder aus dem Schein so ein, wie sie dort stehen, kleine Abweichungen bei Halterdaten oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer verzögern die Prüfung unnötig.
Zur Marktseite gehört auch die Preisfrage: Was ein Pkw der Klasse M1 aktuell am Markt bringt, schwankt monatlich und hängt vom Zeitpunkt der Vertragsübertragung ab, nicht von deinem Meldedatum allein. Wie viel wir aktuell auszahlen, steht auf der Auszahlungsseite, dort findest du auch den Stand deines Vorgangs, egal ob du einen VW ID.4, ein anderes Modell aus unserer Modellübersicht oder ein Fahrzeug ohne eigene Modellseite fährst.
Nutze die Checkliste unten, um vor der Anmeldung zu prüfen, ob alle Angaben vollständig sind. Bleiben nach dem Lesen Fragen offen, klärt sie unsere FAQ-Seite oder du erreichst uns über Kontakt.
Häufige Fragen
Was ist die THG-Quote-Frist beim Umweltbundesamt für 2026?
Für reine Batterieelektrofahrzeuge im Schätzwert-Verfahren muss die Mitteilung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 38. BImSchV bis zum Ablauf des 15. November des Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt eingehen. Für das Verpflichtungsjahr 2026 ist das der 15. November 2026. Anbieter nehmen Unterlagen meist deutlich früher an, damit Prüfung und Meldung rechtzeitig fertig werden. Unser Annahmeschluss für 2026 steht noch nicht fest.
Ist der 28. Februar auch für Fahrzeughalter die Frist?
Nein. Der 28. Februar des Folgejahres gilt ausschließlich für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 6 der 38. BImSchV. Für dein privat oder betrieblich zugelassenes Fahrzeug im Schätzwert-Verfahren nach § 7 zählt allein der 15. November des Verpflichtungsjahres, nicht des Folgejahres.
Was passiert, wenn ich die THG-Quote-Frist verpasse?
Die Anrechnung für dieses Verpflichtungsjahr ist verloren. Das Umweltbundesamt bezeichnet den 15. November in seinem FAQ als Frist, die nicht zur Disposition steht. Es gibt keine Kulanz, keinen Aufschub und keinen anteiligen Ersatz, ein Anbieterwechsel ändert daran nichts mehr.
Kann ich die THG-Quote rückwirkend für ein vergangenes Jahr beantragen?
Nein. Eine Nachmeldung für bereits abgelaufene Verpflichtungsjahre ist laut Umweltbundesamt ausgeschlossen. Das betrifft nur dich als Fahrzeughalter; die separate Übergangsregel für Quotenverpflichtete, eigene Übererfüllungen zu übertragen, hat mit deiner persönlichen Meldefrist nichts zu tun.
Warum sollte ich die Unterlagen deutlich vor dem 15. November einreichen?
Weil die Mitteilung ans Amt geprüft, aufbereitet und fristgerecht eingereicht werden muss; unvollständige Mitteilungen werden abgelehnt. Für Rückfragen zu deinem Fahrzeugschein muss danach noch Zeit bleiben. Anbieter setzen deshalb einen eigenen Annahmeschluss vor dem 15. November; unserer für 2026 steht noch nicht fest und wird auf der Startseite nachgetragen.
Gilt die Frist auch bei einem Halterwechsel während des Jahres?
Ja. Die Anrechnung ist je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal möglich. Hat der Vorhalter schon gemeldet, ist sie für dieses Fahrzeug verbraucht, unabhängig vom Kaufdatum. Der Verkäufer muss dich darüber informieren, frag beim Gebrauchtkauf trotzdem aktiv nach, bevor du selbst meldest.
Quellen
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__8.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__7.html
- gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
Weiterführend
Stand: . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.