THG-Quote rückwirkend: geht das für vergangene Jahre?
Nein, für ein Verpflichtungsjahr, dessen Frist schon abgelaufen ist, gibt es keine nachträgliche THG-Quote, weder für 2024 noch für 2025. Dieser Artikel zeigt dir, warum das so ist, welche Jahre konkret schon geschlossen sind und was das für dein laufendes Verpflichtungsjahr 2026 bedeutet, das noch bis zum 15. November offen ist.
Kann ich die THG-Quote nachträglich für 2024 oder 2025 beantragen?
Nein, das geht nicht: Für ein bereits abgelaufenes Verpflichtungsjahr lässt sich die THG-Quote nicht mehr im Nachhinein beantragen. Kurz zur Einordnung: Die THG-Quote entsteht, weil der Strom für dein Elektroauto rechnerisch auf die gesetzliche Klimaschutzpflicht von Mineralölunternehmen angerechnet wird. Dafür setzt das Umweltbundesamt bei berechtigten Fahrzeugen einen pauschalen Schätzwert an und bescheinigt die daraus entstehende Treibhausgasminderung, aber nur, wenn die Meldung fristgerecht eingeht. Diese Bescheinigung ist die Grundlage dafür, dass ein Quotenverpflichteter sie später kauft, das Amt selbst zahlt nichts aus.
Für reine Batterieelektrofahrzeuge gilt eine feste, jährlich wiederkehrende Frist nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 der 38. BImSchV: Die Mitteilung muss bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Amt vorliegen. Für 2024 war das der 15. November 2024, für 2025 der 15. November 2025. Beide Termine liegen inzwischen zurück, und für keinen von beiden nimmt das Umweltbundesamt noch eine Meldung an, unabhängig davon, ob du dein Fahrzeug in diesem Jahr überhaupt schon besessen hast oder erst später übernommen hast.
Warum lässt sich eine abgelaufene Frist nicht einfach nachholen?
Der Grund liegt im Aufbau der Regelung selbst, nicht in einer besonders strengen Auslegung des Amts. Die Anrechnung ist ausdrücklich auf ein einziges Verpflichtungsjahr bezogen: Nach § 7 Absatz 4 Satz 2 der 38. BImSchV kann die Strommenge für ein Fahrzeug pro Kalenderjahr nur einmal angerechnet werden. Die Verordnung kennt kein Sammeljahr und keinen Übertrag ungenutzter Ansprüche in ein folgendes Jahr, jedes Verpflichtungsjahr wird für sich abgeschlossen.
Das Umweltbundesamt selbst bezeichnet die Frist in seinem FAQ zum Vollzug der Verordnung als Frist, die "nicht zur Disposition steht", und schließt eine Nachmeldung für ein bereits abgelaufenes Verpflichtungsjahr ausdrücklich aus. Das gilt unabhängig davon, ob die Frist um einen Tag oder um mehrere Monate verpasst wurde, und unabhängig vom Grund dafür. An dieser Systematik hat auch die Reform der 38. BImSchV nichts geändert, die seit dem 1. Juni 2026 gilt: Frist und Einmaligkeit pro Jahr blieben unangetastet.
Sind wirklich alle vergangenen Verpflichtungsjahre schon geschlossen?
Für die beiden zurückliegenden, vollständig abgeschlossenen Verpflichtungsjahre lässt sich das eindeutig beantworten. 2024 und 2025 sind nicht nur formal beendet, sie sind auch inhaltlich bereits abgearbeitet: Das Umweltbundesamt hat seine statistische Auswertung für das Verpflichtungsjahr 2025 veröffentlicht, mit rund 1,26 Millionen bundesweit bescheinigten Fahrzeugen, verteilt auf Pkw und die übrigen berechtigten Fahrzeugklassen. Ein Jahr, zu dem bereits eine amtliche Abschlussstatistik vorliegt, lässt sich nicht mehr rückwirkend öffnen, so plausibel ein einzelner Antrag im Nachhinein auch klingen mag.
Für Verpflichtungsjahre vor 2024 gilt derselbe Grundgedanke, auch ohne dass sich für jedes einzelne Jahr ein eigener Stichtag zusammentragen lässt: Jedes Jahr hatte seine eigene, inzwischen lange abgelaufene Frist nach demselben Mechanismus, und keine davon lässt sich im Nachhinein reaktivieren. Ob du dein Fahrzeug damals überhaupt hättest anmelden können oder ob es noch gar nicht auf dich zugelassen war, ändert an dieser Einordnung nichts: Für den Halter zählt allein, wer im jeweiligen Verpflichtungsjahr zuerst gemeldet hat, nicht wer das Fahrzeug später übernommen hat.
Gilt das auch, wenn ich die Anmeldung einfach vergessen habe?
Ja, und genau das ist der Punkt, an dem die meisten Nachfragen ansetzen. Die Frist unterscheidet nicht zwischen einer bewusst verpassten Anmeldung und einem schlicht übersehenen Fahrzeug. Auch ein Halterwechsel während des Jahres, ein Umzug, eine falsch abgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I oder eine unvollständige Meldung, die das Amt zurückweist, ändern nichts an der Frist selbst: Sie verschiebt sich für kein Fahrzeug und aus keinem Grund nach hinten.
Genauso wenig hilft es, sich nachträglich an einen anderen Dienstleister zu wenden oder eine Meldung ein zweites Mal einzureichen. Ist der 15. November eines Jahres verstrichen, ist die Anrechnung für dieses eine Fahrzeug in diesem einen Jahr endgültig ausgeschlossen, unabhängig davon, über welchen Anbieter du es versuchst.
Was bedeutet das für dein Verpflichtungsjahr 2026 konkret?
Für 2026 sieht die Lage anders aus als für 2024 oder 2025: Der gesetzliche Stichtag, der 15. November 2026, ist noch nicht erreicht. Eine Meldung für dein Fahrzeug ist also weiterhin möglich, unabhängig davon, ob es 2021, 2023 oder erst in diesem Jahr erstmals zugelassen wurde. Entscheidend ist allein, dass es im laufenden Verpflichtungsjahr 2026 in Deutschland zugelassen ist und du als Halter im Fahrzeugschein stehst. Das gilt auch, wenn du für 2024 oder 2025 keine Meldung eingereicht hast: Das laufende Jahr steht davon unabhängig für sich und ist noch nicht verbraucht.
Anbieter setzen in der Praxis eigene, meist frühere Annahmeschlüsse, bevor sie die gesammelten Meldungen gebündelt an das Umweltbundesamt weiterreichen. Unserer für 2026 steht derzeit noch nicht fest. Warte deshalb nicht auf den gesetzlichen Stichtag im November, sondern melde dein Fahrzeug jetzt für 2026 an, solange das laufende Jahr noch offen ist. Alle Einzelheiten zur Frist 2026 ordnet der Artikel THG-Quote Frist 2026 ein, und ob sich ein Warten bis zum Jahresende überhaupt lohnt, beantwortet THG-Quote 2026: jetzt beantragen oder bis Jahresende warten?
Bekommst du wenigstens eine Entschädigung für das verpasste Jahr?
Nein, für ein abgelaufenes Verpflichtungsjahr gibt es keinen Ersatz in irgendeiner Form. Das Umweltbundesamt sieht weder eine anteilige Anrechnung für einen Teil des Jahres noch eine Kulanzregelung vor, wenn eine Frist nur knapp gerissen wurde. Auch ein Wechsel des Dienstleisters oder ein neuer Anlauf im Folgejahr macht aus dem verpassten Jahr kein zusätzliches Guthaben, das Verpflichtungsjahr bleibt für dieses eine Fahrzeug endgültig ungenutzt. Selbst wenn eine Meldung noch rechtzeitig eingereicht wurde, bearbeitet das Amt laut eigenem FAQ streng in der Reihenfolge des Eingangs und macht dabei keine Zusage zur Dauer, an der zeitlichen Reihenfolge selbst lässt sich also ohnehin nichts nachträglich ändern.
Zu unterscheiden ist das von der Meldung öffentlich zugänglicher Ladepunkte, für die eine andere, spätere Frist zum 28. Februar des Folgejahres gilt. Lädst du dein Fahrzeug privat oder betrieblich und betreibst keinen öffentlich zugänglichen Ladepunkt, betrifft dich ausschließlich die Frist zum 15. November, und genau die ist es, die für vergangene Jahre bereits verstrichen ist.
Wie stellst du sicher, dass dir 2027 nicht dasselbe passiert?
Der einzige Hebel, den du wirklich hast, liegt im laufenden und im kommenden Jahr, nicht in der Vergangenheit. Richte dir für die Anmeldung 2027 frühzeitig eine eigene Erinnerung ein, statt dich auf den gesetzlichen Stichtag im November zu verlassen. Wer im Spätsommer meldet, hat deutlich mehr Puffer für Rückfragen als wer erst kurz vor dem 15. November aktiv wird. Halte deine Zulassungsbescheinigung Teil I aktuell und griffbereit, damit eine Meldung nicht an fehlenden oder veralteten Unterlagen scheitert, und bewahre die Eingangsbestätigung deiner Meldung auf, damit du im Zweifel selbst nachweisen kannst, wann sie eingegangen ist.
Nutze die Checkliste unten, um zu prüfen, ob für dein Fahrzeug im laufenden Jahr bereits gemeldet wurde, bevor du selbst aktiv wirst, und um die nächste Anmeldung nicht wieder auf den letzten Drücker zu schieben. Das gilt unabhängig davon, welches Modell du fährst; einen Überblick über einzelne Fahrzeuge findest du in der THG-Quote Modellübersicht. Offene Einzelfragen beantwortet unsere FAQ-Seite, den Stand deines Vorgangs siehst du nach dem Hochladen der Unterlagen über die Anmeldung.
Häufige Fragen
Kann ich die THG-Quote für 2024 jetzt noch nachträglich beantragen?
Nein. Die Frist für das Verpflichtungsjahr 2024 lief am 15. November 2024 ab, danach nimmt das Umweltbundesamt keine Meldung mehr für dieses Jahr an. Das gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die Meldung damals nicht erfolgt ist.
Und für 2025, gibt es da noch eine Chance?
Nein, auch das Verpflichtungsjahr 2025 ist mit dem 15. November 2025 endgültig abgeschlossen. Das Umweltbundesamt hat für 2025 bereits eine amtliche Auswertung veröffentlicht, mit rund 1,26 Millionen bundesweit bescheinigten Fahrzeugen.
Warum lässt sich eine knapp verpasste Frist nicht wenigstens nachträglich heilen?
Weil die Anrechnung nach § 7 Absatz 4 der 38. BImSchV je Fahrzeug fest an ein einziges Verpflichtungsjahr gebunden ist. Das Umweltbundesamt bezeichnet die Frist in seinem FAQ ausdrücklich als nicht verhandelbar, unabhängig davon, ob sie um einen Tag oder um Monate gerissen wurde.
Zählt es als Ausnahme, wenn ich die Anmeldung schlicht vergessen hatte?
Nein. Die Frist unterscheidet nicht zwischen bewusst verpasst und schlicht vergessen. Weder ein Anbieterwechsel noch ein zweiter Anlauf im selben Jahr ändern etwas daran, sobald der 15. November verstrichen ist.
Ist es für das Verpflichtungsjahr 2026 schon zu spät?
Nein. Die Frist für 2026 endet erst am 15. November 2026 und läuft aktuell noch. Du kannst dein Fahrzeug also weiterhin für das laufende Jahr anmelden, unabhängig vom Baujahr.
Wie vermeide ich, dass mir auch das Verpflichtungsjahr 2027 entgeht?
Melde dein Fahrzeug nicht erst kurz vor dem gesetzlichen Stichtag, sondern richte dir frühzeitig eine eigene Erinnerung ein und halte deine Zulassungsbescheinigung aktuell bereit, damit eine Meldung nicht an fehlenden Unterlagen scheitert.
Quellen
- umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2025-07-18_uba_faq…
- umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
- umweltbundesamt.de/system/files/document/260702_Anlage1_Veröffentlichun…
- recht.bund.de/bgbl/1/2026/163/regelungstext.pdf
- zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Qu…
Weiterführend
Stand: . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.