RatgeberQuotenjahr 2026Stand 11. September 2026

THG-Quote für öffentliche Ladepunkte: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Betreibst du selbst eine öffentlich zugängliche Ladesäule oder überlegst, eine aufzustellen, führt für die THG-Quote ein anderer Weg als für dein privates Elektroauto: Nicht ein pauschaler Schätzwert zählt, sondern die tatsächlich gemessene Strommenge, und die Anmeldung läuft zuerst über die Bundesnetzagentur, erst danach über das Umweltbundesamt. Dieser Ratgeber zeigt dir, wann ein Ladepunkt überhaupt als öffentlich zugänglich gilt, wie die Anzeige bei der Bundesnetzagentur und der zusätzliche Identifizierungscode funktionieren, welche Frist für das Quotenjahr 2026 gilt und warum sich dieser Weg zusätzlich zur Quote für dein eigenes Auto nutzen lässt, solange beide Strommengen wirklich getrennt bleiben.

Was unterscheidet die THG-Quote am öffentlichen Ladepunkt von der für dein eigenes Auto?

Die THG-Quote beruht darauf, dass Mineralölunternehmen ihre Treibhausgasemissionen jedes Jahr um einen festen Anteil senken müssen und Strom für Elektrofahrzeuge darauf angerechnet werden darf. Für dein privat geladenes Auto reicht dafür ein pauschaler Schätzwert je Fahrzeug und Jahr nach § 7 der 38. BImSchV – wie das grundsätzlich funktioniert, erklärt Was ist die THG-Quote? von Grund auf.

Betreibst du dagegen selbst einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt, gilt ein zweiter, eigenständiger Weg nach § 6 derselben Verordnung: Hier zählt kein Schätzwert, sondern die tatsächlich gemessene Strommenge, die an deiner Ladesäule entnommen wurde. Beide Wege laufen rechtlich, technisch und beim Umweltbundesamt getrennt voneinander; eine ausführliche Gegenüberstellung findest du in Ladepunkt oder Fahrzeug: welcher Weg passt. Dieser Artikel geht speziell auf den Ladepunkt-Weg ein: was ihn von deiner privaten Wallbox trennt, wie die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur abläuft und bis wann deine Meldung für das Quotenjahr 2026 beim UBA sein muss.

Wann gilt ein Ladepunkt überhaupt als öffentlich zugänglich?

Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt haben das in einer gemeinsamen Klarstellung vom 19. August 2022 präzisiert: Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen privaten Parkflächen sind grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) und der 38. BImSchV.

Entscheidend ist nicht nur, dass ein Fahrzeug den Ladepunkt physisch anfahren kann, sondern dass er einer möglichst großen Zahl an Nutzern über längere Zeit tatsächlich zur Verfügung steht – ein Fahrzeug braucht beim Normalladen bis 22 kW oft mehrere Stunden. Wer seine private Wallbox nur für wenige Minuten am Tag öffnet, erfüllt diesen Zweck nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht. Dazu kommen technische Mindestanforderungen: eine standardisierte Datenschnittstelle, die etwa den Belegungszustand an ein Backend meldet, sowie punktuelles Aufladen gegen Barzahlung, gängige Kartenzahlung oder ein webbasiertes System einschließlich App.

Erfüllt dein Ladepunkt diese Kriterien nicht, nimmt ihn die Bundesnetzagentur nicht in ihr Register auf, und ohne diese Aufnahme bleibt dir der Weg über § 6 verschlossen. Für dein eigenes Fahrzeug bleibt dann nur der Schätzwert-Weg nach § 7.

Wie meldest du deinen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur an?

Bevor du überhaupt Strommengen an das Umweltbundesamt melden kannst, musst du deinen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Die Behörde verwaltet dafür ein eigenes Meldeportal zum sogenannten Ladesäulenregister; darüber prüft sie, ob dein Ladepunkt die Anforderungen der Ladesäulenverordnung einhält. Gemeldete und geprüfte Ladepunkte erscheinen anschließend auf der öffentlichen Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur.

Diese Anzeige ist keine Formalität nebenbei, sondern eine Voraussetzung: Nur wenn sie erfolgreich war, stellt die Bundesnetzagentur die Bestätigung aus, die du für deine Mitteilung nach § 6 Absatz 2 der 38. BImSchV beim Umweltbundesamt vorlegen musst. Ohne diese Bestätigung nimmt das UBA deinen Ladepunkt für die Anrechnung nicht an.

Zusätzlich zur Anzeige braucht jede einzelne Ladesäule einen eigenen Identifizierungscode, die sogenannte EVSEID (Electric Vehicle Supply Equipment ID). Sie wird nicht von der Bundesnetzagentur selbst, sondern von der dafür benannten ID-Registrierungs-Organisation vergeben, aktuell die Energie Codes und Services GmbH. Diesen Code trägst du zusätzlich zur Anzeigebestätigung in deine Meldung an das UBA ein.

Wie unterscheidet sich die gemessene Strommenge vom Schätzwert fürs eigene Auto?

Für dein privat geladenes Auto setzt das UBA ohne Messung einen Schätzwert von 2.000 kWh je Pkw und Jahr an, unabhängig davon, wie viel du wirklich geladen hast. Am öffentlichen Ladepunkt gilt das Gegenteil: Hier zählt ausschließlich die Strommenge, die dein Zähler tatsächlich erfasst hat, und dieser Zähler muss mess- und eichrechtskonform sein. Eine eigene Erklärung dazu reichst du zusammen mit deiner Meldung ein.

Das bedeutet auch: Ein gut ausgelasteter Ladepunkt kann deutlich mehr als 2.000 kWh im Jahr liefern, ein selten genutzter deutlich weniger, nach oben und unten offen, ohne den Deckel eines Pauschalwerts. Einen festen Auszahlungsbetrag je kWh nennt das Gesetz an keiner Stelle; wie viel eine Menge am Markt aktuell wert ist und zu welchen Konditionen wir Mengen ankaufen, zeigen unsere aktuellen Preise und Festpreis oder Marktpreis: was sich für dich lohnt.

Bis wann musst du die Strommenge für 2026 melden, und wie läuft der Antrag beim UBA ab?

Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt eine andere Frist als für dein privates Fahrzeug: Die Meldung muss bis zum 28. Februar 2027 beim Umweltbundesamt eingegangen sein, also erst im Folgejahr des Verpflichtungsjahres 2026, anders als die Fahrzeug-Meldung, die bereits am 15. November des laufenden Jahres endet. Details zu allen Fristen der 38. BImSchV ordnet THG-Quote Frist: bis wann der Antrag beim Umweltbundesamt sein muss ein.

Antragsteller ist der Ladepunktbetreiber selbst oder eine von ihm bestimmte Person, etwa ein Dienstleister. Für die Mitteilung nutzt du eines von zwei Excel-Formularen des UBA in der seit 17. Juni 2026 gültigen Version 3.0: eines für Meldemengen bis 5.000 MWh, eines darüber. Wer mehrere Ladepunkte oder größere Mengen meldet, braucht also das zweite Formular; für mehrere Standorte in einem Sammelverfahren gilt vieles, was THG-Quote im Sammelantrag für Flotten für Fahrzeuge beschreibt, sinngemäß auch hier.

Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung über gemeldete Strommengen eine Gebühr zwischen 94,60 und 6.500 Euro je Antrag; das gilt ausdrücklich für öffentliche und nicht-öffentliche Ladepunkte gleichermaßen und trifft dich als Antragsteller. Wie bei der Fahrzeug-Quote setzen auch hier Dienstleister in der Praxis eigene, meist frühere Annahmeschlüsse für ihre Bearbeitung; unserer für das Quotenjahr 2026 steht noch nicht fest.

Kannst du die Ladepunkt-Quote zusätzlich zu deiner Fahrzeug-Quote nutzen?

Ja, solange es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Strommengen handelt. § 6 und § 7 der 38. BImSchV sind eigenständige Anrechnungswege mit eigenen Voraussetzungen, eigenen Fristen und eigenen Formularen. Fährst du selbst ein reines Batterieelektrofahrzeug und betreibst zusätzlich einen bei der Bundesnetzagentur angezeigten öffentlichen Ladepunkt, etwa an deinem Betrieb, deiner Praxis oder deinem Mietobjekt, kannst du für dein Auto den Schätzwert nach § 7 melden und für die an der Säule gemessene Strommenge zusätzlich eine Meldung nach § 6 einreichen.

Für den unternehmerischen Betrieb eines Ladepunkts spielt außerdem eine Rolle, ob und wie die Erlöse steuerlich als Betriebseinnahme zählen; einen Überblick dazu gibt THG-Quote: Gewerbesteuer und Betriebseinnahme. Die Nachweise reichst du bei uns über denselben Weg ein wie beim Fahrzeug, über unser Hochladen-Formular.

Was passiert, wenn ein privater Anschluss fälschlich als öffentlich gemeldet wird?

Das Umweltbundesamt bewertet es ausdrücklich als Missbrauch, eine private Wallbox als öffentlichen Ladepunkt zu deklarieren, um zusätzlich zum Schätzwert für das eigene Auto eine gemessene Strommenge bescheinigt zu bekommen. Die Behörde spricht offen von einer möglichen doppelten Anrechnung derselben Strommenge und stuft das als Unterlaufen der gesetzlich vorgesehenen Systematik ein.

In der Praxis scheitert der Versuch meist schon vorher: Ladepunkte, welche die Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht vollständig erfüllen, kommen gar nicht erst ins Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, und ohne die daraus folgende Bestätigung lehnt das UBA die Mitteilung nach § 6 ab. Häufige und weitere Ablehnungsgründe rund um die THG-Quote, auch beim Fahrzeug, sammelt THG-Quote: Antrag abgelehnt – die Gründe. Bist du unsicher, ob dein Anschluss als öffentlich zugänglich gilt, sammeln wir Antworten dazu und zu allem anderen rund um die Quote in den häufigen Fragen.

Häufige Fragen

Was gilt als öffentlich zugänglicher Ladepunkt für die THG-Quote?

Kein privater Carport, keine Garage und keine sonstige private Parkfläche, sondern ein Ladepunkt, der einer großen Zahl an Nutzern durchgehend zur Verfügung steht, eine standardisierte Datenschnittstelle hat und punktuelles Aufladen gegen Bar-, Karten- oder App-Zahlung anbietet. Das legen Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt in ihrer Klarstellung vom 19. August 2022 fest, und nur solche Ladepunkte nimmt die Bundesnetzagentur ins Ladesäulenregister auf.

Muss ich meinen Ladepunkt vor der THG-Meldung bei der Bundesnetzagentur anmelden?

Ja. Die Anzeige im Meldeportal zum Ladesäulenregister ist Voraussetzung. Erst wenn sie erfolgreich war, stellt die Bundesnetzagentur die Bestätigung aus, die das Umweltbundesamt für die Mitteilung nach § 6 Absatz 2 der 38. BImSchV verlangt. Ohne diese Bestätigung nimmt das UBA die Meldung nicht an.

Wie viel bekomme ich für die Strommenge an meinem öffentlichen Ladepunkt?

Einen festen Betrag je kWh nennt das Gesetz nicht. Anders als beim privaten Auto gibt es hier keinen Pauschalwert, sondern die real gemessene Menge, deren Marktwert schwankt. Aktuelle Sätze und Ankaufskonditionen stehen auf /preise.

Bis wann muss ich die Strommenge für das Quotenjahr 2026 melden?

Bis zum 28. Februar 2027, ein Jahr später als bei der Fahrzeug-Meldung mit Frist 15. November des laufenden Jahres. Diese Frist gilt speziell für Strom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 6 der 38. BImSchV.

Kann ich Ladepunkt-Quote und Fahrzeug-Quote gleichzeitig nutzen?

Ja, solange es sich um unterschiedliche Strommengen handelt: dein eigenes Auto über den Schätzwert nach § 7, dein bei der Bundesnetzagentur registrierter öffentlicher Ladepunkt über die gemessene Menge nach § 6. Beide Wege laufen getrennt und mit eigenen Formularen.

Was passiert, wenn ich meine private Wallbox als öffentlichen Ladepunkt melde?

Das Umweltbundesamt bewertet das als Missbrauch mit dem Risiko einer doppelten Anrechnung derselben Strommenge. In der Praxis scheitert es meist schon daran, dass eine private Wallbox die Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht erfüllt und deshalb gar nicht erst ins Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgenommen wird.

Quellen

  1. umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimsc…
  2. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/2023-01-13_klarste…
  3. umweltbundesamt.de/system/files/document/BAnz AT 30.06.2026 B9.pdf
  4. bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/sta…
  5. umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/dokumente/banz_at_28.08.2023…
  6. umweltbundesamt.de/system/files/document/260608_Mess_und_Eichrecht_öffL…

Weiterführend

Stand: . Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Der Auszahlungsbetrag steht fest, sobald der Quotenhändler bestätigt hat.

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