Förderprogramm

Arithmetisch-degressive Abschreibung 75 Prozent für betriebliche E-Fahrzeuge

Aktiv01.07.2025 bis 31.12.2027Geprüft am 07.09.2026

Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.

Worum es geht

Teil des Investitionsboosters (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 18.07.2025). Für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, können nach § 7 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung 75 Prozent abgeschrieben werden, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Keine zeitanteilige Kürzung im Anschaffungsjahr. Gilt für E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse im Betriebsvermögen, laut BMF-Klarstellung 2025 auch für gebraucht gekaufte E-Fahrzeuge. Hybride sind ausgeschlossen.

Die Eckdaten

Betrag
75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr, dann 10, 5, 5, 3, 2 Prozent.
Wer bekommt es
Unternehmen und Selbstständige mit E-Fahrzeugen im Betriebsvermögen.
Wie beantragen
Wahlrecht in der Steuererklärung bzw. Bilanz, kein Antrag.
Zeitraum
01.07.2025 bis 31.12.2027
Zielgruppen
Gewerbe

Quellen

Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.

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