Förderprogramm

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 (Kabinett 19.11.2025)

Angekündigt19.11.2025 bis 31.12.2030Geprüft am 07.09.2026

Angekündigt oder beschlossen, aber noch nicht in Kraft.

Worum es geht

Die Bundesregierung hat am 19.11.2025 den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 beschlossen: 41 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern. Ziel ist ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Ladenetz mit Fokus auf Qualität, Auslastung, Wettbewerb und Preistransparenz. Angekündigt wurden Investitionszuschüsse für E-Lkw-Ladestationen, Unterstützung für Heimladen in Mehrparteienhäusern und ab 2026 eigene Förderrichtlinien für gewerbliche Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen. Die Programme Laden im Mehrparteienhaus und E-Lkw-Ladeinfrastruktur sind daraus bereits umgesetzt. Alle Maßnahmen stehen unter Haushaltsvorbehalt, konkrete Budgets nennt der Plan nicht.

Die Eckdaten

Betrag
In der Quelle steht kein Betrag. Wir tragen hier keinen ein.
Wer bekommt es
Rahmenplan, keine direkte Zielgruppe. Betrifft Ladepunktbetreiber, Wohnungswirtschaft, Logistik und Kommunen.
Wie beantragen
Kein Antrag. Die Einzelprogramme haben eigene Antragswege.
Zeitraum
19.11.2025 bis 31.12.2030
Zielgruppen
Gewerbe, Laden

Quellen

Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.

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