Förderprogramm
Länderprogramm: Charge@BW (Baden-Württemberg)
Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.
Worum es geht
Charge@BW der L-Bank fördert Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg. Wegen hoher Nachfrage stoppte das Verkehrsministerium die Antragstellung am 11.02.2026, die Mittel waren mit den vorliegenden Anträgen ausgeschöpft. Seit 17.06.2026 ist das Programm wieder offen, aber nur noch für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Elektrische Vorbereitung in Wohnungseigentümergemeinschaften wird nicht mehr gefördert, dafür verweist die L-Bank auf die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus. Bis zur Hälfte der geförderten Ladepunkte darf für E-Carsharing und E-Taxis reserviert werden. Die früheren Fahrzeugprogramme des Landes sind beendet: BW-e-Gutschein zum 30.11.2021, BW-e-Solar-Gutschein (1.000 Euro je gekauftem E-Auto mit PV-Anlage, 500 Euro Wallbox-Bonus) zum 31.12.2023.
Die Eckdaten
- Betrag
- 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Kein Zuschuss mehr für private Wallboxen oder WEG.
- Wer bekommt es
- Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen, Stiftungen und andere Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Baden-Württemberg.
- Wie beantragen
- Antrag bei der L-Bank vor Beginn des Vorhabens. Für Wohngebäude nutze die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus.
- Zeitraum
- seit 17.06.2026
- Zielgruppen
- Gewerbe, Laden
Quellen
- vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderun…
- l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-…
- l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html
- adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/foerderung-wallbox
Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.