Förderprogramm

Länderprogramm: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (2026 bis 2029)

Aktiv01.01.2026 bis 31.12.2029Ebene: LandGeprüft am 07.09.2026

Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.

Worum es geht

Die bayerische Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2029 (BayMBl. 2025 Nr. 496). Sie ersetzt drei zum 31.12.2025 ausgelaufene Programme (öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 2.0, nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für den E-Güterverkehr, allgemeine nicht öffentliche Ladeinfrastruktur). Gefördert werden Neubau, Erweiterung, Modernisierung und Ersatz öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte über Förderaufrufe, voraussichtlich zweimal jährlich. Der erste Aufruf (nur öffentlich zugängliche Ladepunkte) lief vom 06.07.2026 bis 17.07.2026 mit bis zu 2 Millionen Euro. Abwicklung durch Bayern Innovativ GmbH. Betriebspflicht drei Jahre, bei öffentlichen Ladepunkten fünf Jahre. Eine bayerische Kaufprämie für Elektrofahrzeuge gibt es laut Staatsministerium nicht, anderslautende Angaben in Vergleichsportalen (bis 4.000 Euro) ließen sich dort nicht belegen.

Die Eckdaten

Betrag
Erster Aufruf laut electrive: AC-Ladepunkte 11 bis 22 kW bis 3.000 Euro, DC-Ladepunkte je nach Leistungsklasse 10.000, 15.000 oder 25.000 Euro, maximal 250.000 Euro je Antragsteller. Sätze künftiger Aufrufe können abweichen.
Wer bekommt es
Juristische Personen einschließlich Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften, laut Richtlinie auch natürliche Personen. Behörden und GbR ausgeschlossen (electrive zum ersten Aufruf).
Wie beantragen
Antrag nur innerhalb eines Förderaufrufs bei Bayern Innovativ. Derzeit ist kein Aufruf offen. Der nächste Aufruf ist angekündigt, ein Termin fehlt.
Zeitraum
01.01.2026 bis 31.12.2029
Zielgruppen
Privat, Gewerbe, Laden

Quellen

Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.

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