Förderprogramm
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035
Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.
Worum es geht
Reine Elektrofahrzeuge sind zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Kabinett 15.10.2025, Bundestag 04.12.2025 mit CDU/CSU, SPD und Grünen, Bundesrat ohne Einspruch) wurde die Regelung verlängert: Begünstigt sind Erstzulassungen oder vollständige Umrüstungen bis 31.12.2030 (vorher 31.12.2025), die Befreiung endet spätestens am 31.12.2035 (vorher 31.12.2030). Bereits zugelassene Fahrzeuge profitieren rückwirkend. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto ist damit neun Jahre steuerfrei, ab 2027 zugelassene entsprechend kürzer. Der Vorteil geht beim Halterwechsel mit. Ab dem elften Jahr oder ab 01.01.2036 gilt der um 50 Prozent ermäßigte Satz nach Gewicht. Plug-in-Hybride sind nicht erfasst. Das BMF beziffert die Mindereinnahmen mit 50 Millionen Euro 2026 und bis zu 380 Millionen Euro jährlich bis 2030.
Die Eckdaten
- Betrag
- Vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2035. Danach 50 Prozent Ermäßigung.
- Wer bekommt es
- Halter reiner Elektrofahrzeuge (BEV, Brennstoffzelle) mit Erstzulassung bis 31.12.2030, privat und gewerblich.
- Wie beantragen
- Automatisch durch das Hauptzollamt bei der Zulassung, kein Antrag nötig.
- Zeitraum
- bis 31.12.2035
- Zielgruppen
- Privat, Gewerbe
Quellen
- bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-kfz-steuer-1128200
- bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/…
- adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/kfz-steuer-elek…
Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.