Förderprogramm
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie des Bundes)
Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.
Worum es geht
Neue Kaufprämie des Bundes für Privatpersonen. Grundlage ist die Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen des BMUKN vom 19.05.2026. Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Batterie-, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb, die ab 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, bei Kauf oder Leasing. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ab: Grenze 80.000 Euro, plus 5.000 Euro je Kind unter 18 für maximal zwei Kinder, also bis 90.000 Euro. Nachweis über den Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Budget rund 3 Milliarden Euro aus dem KTF für geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Plug-in-Hybride und Range-Extender nur bei Zulassung bis 30.06.2027. Haltefrist 36 Monate. Gebrauchtwagen, Tages- und Vorführzulassungen sowie Unternehmen sind ausgeschlossen. BAFA-Statistik zum 01.08.2026: 26.875 Bewilligungen, 117 Millionen Euro ausgezahlt, davon 24.794 BEV und 2.081 PHEV, 13.689 Käufe und 13.186 Leasingverträge. Die Presse berichtet von über 100.000 eingegangenen Anträgen, diese Zahl steht nicht im BAFA-PDF.
Die Eckdaten
- Betrag
- BEV und Brennstoffzelle: Basis 3.000 Euro, plus 1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 Euro, nochmals plus 1.000 Euro unter 45.000 Euro, plus 500 Euro je Kind (maximal zwei). Maximal 6.000 Euro. PHEV und Range-Extender: Basis 1.500 Euro mit derselben Staffel, maximal 4.500 Euro. Das Enddatum 2029 stammt aus den BMUKN-FAQ, die BAFA-Seiten nennen keine Laufzeit.
- Wer bekommt es
- Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro (bis 90.000 Euro mit zwei Kindern). Laut ADAC einmal pro Person, maximal zwei Anträge je Haushalt.
- Wie beantragen
- Stelle den Antrag online über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de), zuständig ist das BAFA. Anträge sind seit 19.05.2026 möglich, auch rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026. Laut ADAC musst du spätestens ein Jahr nach der Zulassung beantragen. Du brauchst BundID, Zulassungsbescheinigung und Steuerbescheide.
- Zeitraum
- 01.01.2026 bis 31.12.2029
- Zielgruppen
- Privat
Quellen
- bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/E-Auto-Foerd…
- bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/Foerdervorau…
- bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerder…
- bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-f…
- bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-foerderportal-2403088
- adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/foerderung-elek…
Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.