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Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote (Reform ab 2027)

Angekündigt01.01.2027 bis 31.12.2040Geprüft am 07.09.2026

Angekündigt oder beschlossen, aber noch nicht in Kraft.

Worum es geht

Der Bundestag hat am 23.04.2026 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote beschlossen (Drucksachen 21/4083 und 21/5530), mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss nicht an. Die Quote steigt stufenweise bis auf 65 Prozent im Jahr 2040 (Regierungsentwurf: 59 Prozent). Zwischenwerte laut Gleiss Lutz: 17,5 Prozent 2027, 19,5 Prozent 2028, 26,5 Prozent 2030, 41 Prozent 2035. Die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe entfällt. Der Faktor 3 für Ladestrom bleibt zunächst, sinkt laut Gleiss Lutz 2035 auf 2 und ab 2036 auf 1. Ladestrom aus Biogas wird ab 01.01.2028 anrechenbar. Aus Vertrauensschutz greifen die Quotenänderungen erst ab Verpflichtungsjahr 2027. Für E-Auto-Halter heißt das eine wahrscheinlich steigende Nachfrage nach Quoten ab 2027, die Prämienhöhe 2027 ist aber offen.

Die Eckdaten

Betrag
Keine feste Prämie. Verivox: einige Anbieter bieten Garantieprämien für 2026 und 2027, Beträge für 2027 werden nicht genannt. Hinweis: Die Verkündung im Bundesgesetzblatt wurde hier nicht selbst geprüft.
Wer bekommt es
Quotenverpflichtete Inverkehrbringer von Kraftstoffen, mittelbar alle Halter von Elektrofahrzeugen und Ladepunktbetreiber.
Wie beantragen
Kein eigener Antrag. Wirkung über den THG-Quotenmarkt ab dem Verpflichtungsjahr 2027.
Zeitraum
01.01.2027 bis 31.12.2040
Zielgruppen
Privat, Gewerbe, Laden

Quellen

Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.

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