Förderprogramm

THG-Prämie für Halter reiner Elektrofahrzeuge (38. BImSchV)

Aktivseit 01.01.2022Geprüft am 07.09.2026

Das Programm läuft nach der jeweiligen Richtlinie.

Worum es geht

Nach der 38. BImSchV können Halter von Batterie-Elektrofahrzeugen den im Fahrzeug geladenen Strom auf die Treibhausgasminderungsquote der Mineralölwirtschaft anrechnen lassen. Für privates Laden gilt je Fahrzeugklasse ein pauschaler Schätzwert, der Energiegehalt wird laut UBA mit dem Dreifachen bewertet (Faktor 3). Dienstleister bündeln die Anrechnung, verkaufen sie an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen dem Halter eine jährliche Prämie. Der Preis ist Marktpreis: rund 250 bis 400 Euro in 2022 und 2023, 2024 nur noch rund 100 Euro, der ADAC stieg für 2025 aus dem Quotenhandel aus. Für 2026 liegen die Angebote wieder deutlich höher. Änderungen: Seit November 2023 bekommen E-Zweiräder und Kleinstfahrzeuge ohne eigenen Schätzwert keine Prämie mehr. Mit Kabinettsbeschluss vom 13.11.2024 wurde die Übertragung von Quotenüberschüssen für 2025 und 2026 ausgesetzt, ab 2027 wieder möglich. Seit 17.04.2026 erhebt das UBA Gebühren von 94,60 bis 6.500 Euro je Antrag, das trifft die Dienstleister. Das UBA bearbeitet Anträge für 2026 seit 01.06.2026 (Seitenstand 28.08.2026). Behauptungen aus Blogs, der Faktor sei auf 1,5 gesenkt worden, decken sich nicht mit der UBA-Seite.

Die Eckdaten

Betrag
Marktpreis, kein amtlicher Betrag. Verivox (Stand 07.09.2026) nennt für private Pkw 2026 Garantieprämien von 352 bis 405 Euro, Auto Bild bis 420 Euro inklusive Neukundenbonus bei Zweijahresvertrag. 2024 lagen die Prämien laut Handelsblatt und auto-motor-und-sport bei rund 100 Euro, beim ADAC bei etwa 40 bis 50 Euro. Die Spanne ist stark anbieterabhängig.
Wer bekommt es
Halter reiner Batterie-Elektrofahrzeuge (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse, zulassungspflichtige Zweiräder). Hybride sind ausgeschlossen. Betreiber öffentlicher Ladepunkte können gemessene Mengen anrechnen.
Wie beantragen
Reiche die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem THG-Dienstleister ein. Der Dienstleister meldet dem UBA bis 28.02. des Folgejahres, Anbieterfristen für 2026 enden laut Verivox meist am 15.11.2026. Vergleiche Fixprämie gegen Marktprämie und prüfe die AGB, einige Anbieter behalten sich nachträgliche Kürzungen vor.
Zeitraum
seit 01.01.2022
Zielgruppen
Privat, Gewerbe, Laden

Quellen

Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.

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