Förderprogramm
Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (Kabinett 03.08.2026)
Angekündigt oder beschlossen, aber noch nicht in Kraft.
Worum es geht
Das Bundeskabinett hat am 03.08.2026 die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Die Privilegien für E-Kennzeichen werden bis Ende 2035 verlängert und auf E-Busse sowie mittlere und schwere E-Lkw ausgeweitet. Parken an öffentlichen Ladesäulen während des Ladens wird dauerhaft geregelt, auch ohne E-Kennzeichen. Kommunen bekommen mehr Spielraum für reservierte Parkplätze, Parkgebührenbefreiung oder erlassene Anwohnerparkgebühren. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Es ist keine Geldförderung, sondern ein Rahmen für kommunale Vorteile.
Die Eckdaten
- Betrag
- In der Quelle steht kein Betrag. Wir tragen hier keinen ein.
- Wer bekommt es
- Halter von E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen, Kommunen als Umsetzer.
- Wie beantragen
- Kein Antrag. Ob und welche Vorteile gelten, entscheidet die jeweilige Kommune nach Inkrafttreten.
- Zeitraum
- bis 31.12.2035
- Zielgruppen
- Privat, Gewerbe, Laden
Quellen
Stand unserer Prüfung: 07.09.2026. Richtlinien und Budgets ändern sich. Vor einem Antrag bitte die Originalquelle lesen.